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Muss ich mich nach meinem Studium beim Arbeitsamt der DG eintragen?

Wenn Sie nach Ihrem Studium nicht sofort eine Stelle in Aussicht haben, ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem örtlichen Arbeitsamt melden. Wenn Sie in Ostbelgien wohnen, ist dies das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG).

Direkt nach Ihrer Eintragung beginnt Ihre „Berufseingliederungszeit“. Dies ist der zwölfmonatige Zeitraum, den Sie überbrücken müssen, vor Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Umso länger Sie mit Ihrer Eintragung beim Arbeitsamt melden, desto länger dauert es, bis Sie Arbeitslosengeld erhalten können.

Die Eintragung können Sie online auf dem Bewerberportal des Arbeitsamtes der DG erledigen.