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Habe ich nächstes Jahr Anspruch auf Urlaub?

Als Arbeitnehmer haben Sie nur dann Anspruch auf Urlaub Sie im Jahr zuvor gearbeitet haben. Für ein Jahr Arbeit stehen Ihnen vier Wochen Urlaub zu, für ein halbes Jahr zwei Wochen und so weiter. Kurzum: Sie müssen sich Ihren Urlaub verdienen.

Wenn Sie gerade erst Ihren Abschluss gemacht haben, konnten Sie diesen Urlaubsanspruch natürlich noch nicht aufbauen. Aus diesem Grund gibt es zusätzlich den „Jugendurlaub“. Über diese Regelung können Sie Ihre bereits „verdienten“ Urlaubstage auf bis zu vier Wochen aufstocken. Für diese zusätzlichen Urlaubstage erhalten Sie eine Beihilfe in Höhe von 65 % Ihres Verdiensts. Für die Beihilfe gilt eine Höchstgrenze. Die genaue Beihilfehöhe finden Sie auf der Website des LfA.

Jugendurlaub: Diese Bedingungen gelten

Sie haben Anspruch auf Jugendurlaubstage, wenn Sie:

  • am 31. Dezember des letzten Jahres jünger als 25 Jahre waren (im „Urlaubsrechnungsjahr“, das heißt im Kalenderjahr, in dem Sie erstmals regulären Urlaubsanspruch aufgebaut haben);
  • Ihr Studium abgeschlossen haben;
  • seit Ihrem Studienabschluss mindestens einen Monat gearbeitet haben.

Die Beihilfe erhalten Sie, wenn Sie:

  • in einem früheren Kalenderjahr nicht bereits eine Beihilfe für Jugendurlaub erhalten haben;
  • kein sonstiges Erwerbs- oder Ersatzeinkommen für die Jugendurlaubstage erhalten.

Die Regelung für Jugendurlaub gibt es nur im Privatsektor. Im öffentlichen Dienst gelten andere Regeln.

Wenden Sie sich an das LfA, um Ihren Jugendurlaub zu beantragen.