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Was, wenn ich nach meinem Studentenjob einen festen Arbeitsvertrag erhalte?

Zunächst einmal: Herzlichen Glückwunsch!

Wir wollen Ihnen nicht die Feierlaune verderben, aber auf ein paar Punkte müssen Sie achten. Es ist nämlich nicht Sinn und Zweck, dass ein Arbeitgeber, der Sie regulär anstellen möchten, Ihnen davor noch schnell einen Studentenjob anbietet. Mit anderen Worten: Ihr Studentenjob darf keine „billige Probezeit“ sein.

Unterscheidet sich Ihr Studentenjob deutlich von Ihrer Tätigkeit als regulärer Arbeitnehmer, ist das Problem bereits ausgeräumt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie völlig andere Aufgaben übernehmen oder wenn Sie erst einige Zeit nach Ihrem Studentenjob bei Ihrem früheren Arbeitgeber regulär eingestellt werden.

Befinden Sie sich in dieser Lage und sind Sie unsicher, ob die Abgrenzung deutlich genug ist? Wenden Sie sich an uns, damit wir Ihnen weiterhelfen können.