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Ab 2023 dürfen Sie 600 Stunden statt 475 arbeiten!

Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Sie als Student bis zu 600 Stunden pro Jahr zu verminderten Sozialbeiträgen jobben, statt 475 Stunden wie bisher. Das hat Folgen, etwa für Ihre Unterhaltsberechtigung gegenüber den Eltern und für Ihren Kindergeldanspruch.

Sind Sie gegenüber Ihren Eltern weiter unterhaltsberechtigt, wenn Sie mehr arbeiten?

Wenn Sie länger arbeiten, verdienen Sie auch mehr. Aber gilt dann weiter, dass Ihre Eltern für Ihren Unterhalt aufkommen? Wenn Sie „unterhaltsberechtigt“ sind, bedeutet, dass das Sie finanziell von Ihren Eltern abhängen. Diese müssen deshalb weniger Steuern zahlen.

Es gibt Höchstbeträge, die Sie mit Ihrem eigenen Einkommen nicht überschreiten dürfen, um weiter unterhaltsberechtigt zu bleiben.

Bekommen meine Eltern weiter Kindergeld, wenn ich mehr arbeite?

Derzeit dürfen Sie in Flandern nicht mehr als 600 Stunden pro Jahr arbeiten, um Ihren Anspruch auf Kindergeld zu behalten. In Brüssel liegt diese Obergrenze bei 240 Stunden pro Quartal, außer in den Monaten Juli, August und September, sofern Sie Ihr Studium nach den Sommerferien fortsetzen. In Wallonien und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft dürfen Sie mit einem Studentenvertrag unbegrenzt arbeiten.