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Seit 2023 dürfen Sie 600 Stunden statt 475 arbeiten!

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Sie als Student bis zu 600 Stunden pro Jahr zu verminderten Sozialbeiträgen jobben. Davor waren es 475 Stunden. Diese Anpassung hat Folgen, etwa für Ihre Unterhaltsberechtigung gegenüber den Eltern und für Ihren Kindergeldanspruch.

Bin ich gegenüber meinen Eltern weiter unterhaltsberechtigt, wenn ich 600 Stunden arbeite?

Wenn Sie die Höchstbeträge, die Sie verdienen dürfen, nicht überschreiten, bleiben Sie gegenüber Ihren Eltern unterhaltsberechtigt. „Unterhaltsberechtigt zu sein“ bedeutet, dass Sie finanziell von Ihren Eltern abhängig sind, was wiederum der Grund dafür ist, dass diese weniger Steuern zahlen.

Bekommen meine Eltern weiter Kindergeld, wenn ich 600 Stunden arbeite?

Mehr Information zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite Habe ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld?