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Ab 2023 dürfen Sie 600 Stunden statt 475 arbeiten!

Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Sie als Student bis zu 600 Stunden pro Jahr zu verminderten Sozialbeiträgen jobben, statt 475 Stunden wie bisher. Das hat Folgen, etwa für Ihre Unterhaltsberechtigung gegenüber den Eltern und für Ihren Kindergeldanspruch. Auf dieser Seite halten wir Sie über alle Auswirkungen der Regelung auf dem Laufenden – schauen Sie regelmäßig vorbei!

Sind Sie gegenüber Ihren Eltern weiter unterhaltsberechtigt, wenn Sie mehr arbeiten?

Wenn Sie länger arbeiten, verdienen Sie auch mehr. Aber gilt dann weiter, dass Ihre Eltern für Ihren Unterhalt aufkommen? Wenn Sie „unterhaltsberechtigt“ sind, bedeutet, dass das Sie finanziell von Ihren Eltern abhängen. Diese müssen deshalb weniger Steuern zahlen.

Es gibt Höchstbeträge, die Sie mit Ihrem eigenen Einkommen nicht überschreiten dürfen, um weiter unterhaltsberechtigt zu bleiben. Sobald wir wissen, wie hoch diese Obergrenzen ab 2023 sein werden, informieren wir Sie auf dieser Website.

Bekommen meine Eltern weiter Kindergeld, wenn ich mehr arbeite?

Derzeit dürfen Sie in Wallonien und Flandern nicht mehr als 600 Stunden pro Jahr arbeiten, um Ihren Anspruch auf Kindergeld zu behalten. In Brüssel liegt diese Obergrenze bei 240 Stunden pro Quartal. Sobald bekannt ist, wie die Regionen diese Höchstbeträge anpassen, veröffentlichen wir die neuesten Regelungen auf dieser Website.

Student@work hält Sie auf dem Laufenden!

Wie Sie sehen, ist bei der Anpassung auf 600 Arbeitsstunden so einiges zu beachten… Allerdings gelten die Änderungen erst ab dem 1. Januar 2023, das heißt bis zum 31. Dezember diesen Jahres bleibt alles beim Alten. Schauen Sie regelmäßig auf dieser Website vorbei – so erfahren Sie direkt, welche Änderungen mit der neuen 600-Stunden-Regelung einhergehen.