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Erhalte ich im nächsten Jahr wieder 600 Stunden?

Ja. Solange Sie Ihren Studentenstatus behalten, dürfen Sie pro Kalenderjahr 600 Stunden zu verminderten Sozialbeiträgen arbeiten. Ihre 475 Stunden für das neue Jahr zählen deshalb für jeden Job, den Sie vom 1. Januar an ausüben.

Haben Sie schon konkrete Pläne für einen Job? Dann können Sie in Student@work überprüfen, ob die vorgesehenen Stunden für das neue Jahr bereits berücksichtigt wurden. Klicken Sie in der Kalenderansicht (nur mit eID und Token) auf das neue Jahr oder erstellen Sie eine Bescheinigung für das neue Jahr.

Haben Sie im abgelaufenen Jahr mehr als 600 Stunden gearbeitet? Auch dann haben Sie im neuen Jahr erneut Anspruch auf 475 Stunden – natürlich nur, wenn Ihr Hauptstatus Student ist.

Achtung: Wenn Sie ein ganzes Kalenderjahr lang ununterbrochen bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, können Sie mit diesem Arbeitgeber keinen Studentenvertrag mehr abschließen. Sie können dort allerdings mit einem regulären Arbeitsvertrag erneut beschäftigt werden. In diesem Fall zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber auch die normalen Sozialbeiträge ohne Minderung. Mit einem anderen Arbeitgeber können Sie dagegen nach wie vor einen Studentenvertrag abschließen.

Haben Sie noch Tage vom abgelaufenen Jahr übrig? Im neuen Jahr fangen Sie dennoch mit einem Saldo von 475 Stunden an, denn Sie können keine Stunden ins neue Jahr übertragen.