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Wie stellen Sie selbst eine Bescheinigung aus?

Wenn Sie sich für einen Studentenjob bewerben oder wenn Sie einen Studentenvertrag unterschreiben, wird Ihr Arbeitgeber Sie möglicherweise bitten, eine Student@work-Bescheinigung vorzulegen.

Wozu das alles?

Die Student@work-Bescheinigung gibt Auskunft darüber, wie viele von den 475 Stunden, die Sie zu verminderten Sozialbeiträgen arbeiten dürfen, Ihnen noch verbleiben.

So kann Ihr künftiger Arbeitgeber auf einen Blick sehen, wie viele Stunden er Sie noch zu verminderten Sozialbeiträgen beschäftigen darf.

Wie erstellen Sie eine Bescheinigung?

  1. Melden Sie sich an.
    Wie melden Sie sich bei Student@work an?
  2. Klicken Sie auf „Bescheinigung für künftige Arbeitgeber“.
  3. Wählen Sie das Jahr, für das Sie die Bescheinigung ausstellen wollen.
  4. Klicken Sie auf „Bescheinigung ausstellen“.
    Sie erhalten die Bescheinigung als pdf-Datei. Auf der Bescheinigung finden Sie einen Zugangscode und die Angabe der noch verbleibenden Arbeitsstunden.
  5. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Zugangscode mit, wie er auf der Bescheinigung zu finden ist. Sie können den Code per E-Mail weiterleiten, ausdrucken oder in Ihren Lebenslauf einfügen.
    Mit diesen Zugangscode kann sich Ihr Arbeitgeber bei Student@work anmelden und den Saldo Ihrer verbleibenden Stunden prüfen.

Achtung:

  • Sie können so viele Bescheinigungen ausstellen, wie Sie wollen.
  • Neuer Monat = neuer Code: Zu Beginn jeden neuen Monats generiert Student@work automatisch einen neuen Zugangscode.
  • Der Zugangscode ist für eine begrenzte Zeit gültig: Ihr Arbeitgeber kann drei Monate lang einsehen, wie viele Arbeitsstunden Ihnen noch bleiben.
  • Der Arbeitgeber kann ausschließlich die verbleibende Stundenanzahl einsehen. Weitere Einzelheiten, wie Tätigkeiten, die Sie in der Vergangenheit ausgeübt haben oder bereits geplant haben, werden dem Arbeitgeber nicht angezeigt.
  • Bescheinigungen können nur für das laufende Jahr erstellt werden, nicht für bereits abgelaufene Jahre.

Was tun, wenn Sie keine Bescheinigung erstellen können?

Die Vorlage der Bescheinigung ist nicht verpflichtend. Ihr Arbeitgeber darf Sie auch ohne Student@work-Bescheinigung einstellen – diese verschafft ihm jedoch mehr Klarheit über Ihre arbeitsrechtliche Situation.

Tipps, wie Sie Probleme bei der Ausstellung lösen können, finden Sie auf der Seite „Wie melden Sie sich bei Student@work“

Gelingt es Ihnen dennoch nicht? Wenden Sie sich in diesem Fall an unser Contact-Center – dort wird man für Sie nach einer geeigneten Lösung suchen.

Sie sind jünger als 16 oder älter als 30?

Dann können Sie sich in Student@work keine Bescheinigung ausstellen.

Wir können Ihnen die gewünschte Bescheinigung dennoch ausstellen, allerdings müssen Sie dazu zunächst belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um unter dieser Regelung zu arbeiten. Wenden Sie sich dazu an unser Contact-Center.

Ihre persönliche eBox

Jede Bescheinigung, die Sie ausstellen, wird automatisch an Ihre eBox versandt. Dort kann Sie zwei Monate lang abgerufen werden. Nicht mehr benötigte Bescheinigungen können Sie hier archivieren.

Sind Sie über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt?

Wenn Sie eine Zeitarbeit aufnehmen, müssen Sie keine Bescheinigung vorlegen.

Die Zeitarbeitsfirma kann Ihre verbleibenden Stunden direkt prüfen. Hierzu müssen Sie dem Unternehmen bei der Unterzeichnung Ihres Vertrags eine schriftliche Genehmigung erteilen.