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Stundenpaket und Auswirkungen
Du hast nicht die belgische Staatsangehörigkeit, möchtest aber in Belgien als Jobstudent arbeiten? Lies die Rubrik Für ausländische Studente
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Top FAQ
Du kannst als Jobstudent zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten (du erhältst ein Stundenpaket vom Staat), wenn du:
- Student bist;
- alt genug bist;
- nicht arbeitest, wenn du gerade eine Schulung absolvierst oder an anderen Veranstaltungen im Rahmen deines Studiums teilnehmen musst.
Bist du Studentin oder Student?
Für die Berechnung der Sozialbeiträge bist du Studentin oder Student, wenn:
- du einen anerkannten Studiengang der Sekundarstufe, einer Hochschule oder Universität besuchst;
- das Studium deine Haupttätigkeit ist und jede andere Tätigkeit eindeutig untergeordnet ist. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der nach der Arbeitszeit einen Bachelor-Abschluss nachholt, ist kein Student.
Du bist kein Student mehr, wenn:
- du für mindestens 12 Monate einen Vertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen hast. Nach den 12 Monaten kannst du bei diesem Arbeitgeber keinen Studentenjob mehr ausüben. Von diesem Zeitpunkt an zahlen du und dein Arbeitgeber die normalen Sozialversicherungs-beiträge. Du kannst allerdings weiterhin bei einem anderen Arbeitgeber einen Job als Jobstudent annehmen.
- du eine Abendschule oder eine andere Form der Ausbildung mit einem eingegrenzten Lehrplan besuchst.
Es ist nicht immer leicht, zu erkennen, ob das Studium deine Haupttätigkeit ist. Bist du dir über deine Situation im Unklaren? Dann wende dich an die Regionaldirektionen für die Kontrolle der Sozialgesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung unter info.tsw@werk.belgie.be.
Bist du alt genug?
Du kannst als Jobstudent anfangen zu arbeiten, sobald du:
- 15 Jahre alt bist und die erste Klasse der Sekundarstufe abgeschlossen hast;
- 16 Jahre alt bist.
Gehst du in Teilzeit zur Schule?
Wenn du in Teilzeit zur Schule gehst, kannst du nur als Jobstudent arbeiten, wenn du:
- einen Studentenvertrag mit einem anderen Arbeitgeber abschließt als dem, bei dem du dein Betriebspraktikum absolvierst;
- mit dem Arbeitgeber, bei dem du ein Praktikum absolvierst, einen Studentenvertrag für die Sommermonate abschließt, die außerhalb der Praktikumsvereinbarung liegen;
- einen Studentenjob außerhalb der Zeiten deiner theoretischen oder praktischen Ausbildung ausüben;
- kein Arbeitslosengeld oder Eingliederungszuschuss erhältst.
Als Studentin oder Student bekommst du vom Staat jedes Jahr ein Stundenpaket.
Während dieser Stunden zahlst du geringere Sozialbeiträge als ein normaler Arbeitnehmer.
Dieses Paket beläuft sich für 2024 auf 600 Stunden.
Mit dem Onlinedienst My Student@work oder der App Student@work (im App Store oder Play Store) kannst du überprüfen, wie viele Stunden du von diesem Paket noch übrighast.
Mehr zu arbeiten ist erlaubt, aber dann sind die Sozialbeiträge höher.
Achtung: Arbeitest du als Student im soziokulturellen oder sportlichen Sektor nach der Regelung für Vereinsarbeit? Dann achte darauf, dass du nicht mehr als 190 Stunden pro Jahr in diesem System arbeitest und achte auch auf die Grenzwerte pro Quartal und Sektor. Hast du bereits zu viele Stunden Vereinsarbeit geleistet, wenn du anfängst, als Student zu arbeiten, werden die zusätzlichen Stunden von deinen Studentenstunden abgezogen. Mehr dazu erfährst du auf der Seite Wer darf Vereinsarbeit leisten und welche Tätigkeiten sind zulässig? auf der Website Vereinsarbeit (neues Fenster).
Die Anmeldung bei einem Onlinedienst der Behörden erfolgt über CSAM, das gilt auch für My Student@work. CSAM ist ein sicheres Zugangsverwaltungssystem. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich anzumelden:
- Mit einem elektronischen Personalausweis (eID) und einem eID-Kartenlesegerät: Weitere Informationen findest du auf der Seite eID-Kartenlesegerät auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit itsme®: Weitere Informationen findest du auf der Seite Wie kann ich itsme® für die Anmeldung bei den Onlinediensten der Behörden nutzen? auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit einem Sicherheitscode per E-Mail: Mehr Informationen findest du auf der Seite Sicherheitscode per E-Mail auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit einem Sicherheitscode über eine mobile App: Mehr Informationen auf der Seite Sicherheitscode mittels mobiler App auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit einer auf europäischer Ebene anerkannten elektronischen Identifizierung: Mehr Informationen auf der Seite Electronic Identification And Trust Services (eIDAS) auf der BOSA-Webseite (neues Fenster).
Auch für die App Student@work kannst du dich auf diese Weise anmelden. Der größte Vorteil der App ist, dass du dich nur einmal anmelden musst, um zwei Monate lang Zugriff auf deine Daten zu haben. Mit jedem neuen Abruf kommen weitere zwei Monate hinzu.
Wenn du jünger als 18 Jahre bist, hast du immer Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, wie viel du arbeitest. Ab 18 Jahre hängt die Anzahl der Stunden, die du arbeiten darfst, ohne dein Kindergeld zu verlieren, von deinem Wohnort ab:
- In der Wallonie sind es 600 Stunden. Zusätzlich zu diesen 600 Stunden erhältst du pro Quartal weitere 240 Stunden. Für die 240 Stunden bezahlst du die normalen Sozialbeiträge. Es zählen nur die tatsächlich geleisteten Tage.
Die obligatorischen Praktikumsstunden zur Erlangung deines Studienabschlusses werden nicht mitgerechnet. - In Ostbelgien gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Stunden.
- In Flandern darfst du 600 Stunden arbeiten. Zusätzlich zu diesen 600 Stunden erhältst du pro Monat weitere 80 Stunden pro Monat. Für die 80 Stunden zahlst du dann die üblichen Sozialbeiträge.
- In der Region Brüssel Hauptstadt darfst du maximal 240 Stunden pro Quartal arbeiten. Wenn du dein Studium nach den Sommerferien fortsetzt, kannst du im Juli, August und September sogar unbegrenzt arbeiten. Alle Arbeitsstunden werden berücksichtigt, auch die Stunden, die du mit einem „normalen Arbeitsvertrag“ leistest.
Achtung: Wenn du mehr Stunden arbeitest als die erlaubte Anzahl, kannst du dein Kindergeld verlieren!
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