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Dein Verdienst

Der Bruttoverdienst ist die Summe, die dein Arbeitgeber dir zahlen muss. Von diesem Bruttobetrag werden die Sozialbeiträge und die Steuern (Lohnsteuervorabzug) abgezogen. Der verbleibende Betrag wird dir auf dein Bankkonto überwiesen, dies ist dein Nettoverdienst.

Wenn du im Rahmen eines Studentenvertrags arbeitest, ohne deine begrenzte Stundenzahl zu überschreiten, wird von deinem Bruttoverdienst nur ein Solidaritätsbeitrag abgezogen. Dieser Beitrag ist viel niedriger als die regulären Sozialbeiträge.

Wenn du nur den Solidaritätsbeitrag zahlst, musst du in der Regel keine Steuern zahlen. Eine Steuererklärung musst du aber trotzdem abgeben.

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Die Antwort hängt von der Branche ab, in der du arbeitest. Innerhalb einer Branche kann über eine paritätische Kommission ein kollektives Arbeitsabkommen abgeschlossen werden, in dem unter anderem der Mindestlohn festgelegt wird. Die Nummer deiner paritätischen Kommission findest du auf deinem Studentenvertrag. Wenn in deiner Branche kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, wird dein Verdienst auf der Grundlage des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens festgelegt.

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Wenn du im Rahmen eines Studentenvertrags arbeitest, ohne deine begrenzte Stundenzahl zu überschreiten, musst du nur einen Solidaritätsbeitrag an die Soziale Sicherheit zahlen. Dieser Beitrag ist viel niedriger als die regulären Sozialbeiträge.

Der Solidaritätsbeitrag beläuft sich auf 2,71 % deines Bruttoverdienstes. Auch dein Arbeitgeber muss einen Solidaritätsbeitrag zahlen, dieser entspricht 5,42 % deines Bruttoverdienstes.

Für eine reguläre Arbeit zahlst du normalerweise 13,07 % Sozialbeiträge. Dieser Prozentsatz hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, die dazu führen können, dass du weniger zahlst. Beispiele:

  • Dein Alter: bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem du 18 Jahre alt wirst, musst du weniger Beiträge zahlen.
  • Dein Verdienst: Wenn du wenig verdienst, hast du Anspruch auf einen Arbeitsbonus, das heißt, dass du weniger Sozialbeiträge zahlen musst, was dir wiederum einen höheren Nettoverdienst einbringt, ohne dass sich dein Bruttoverdienst erhöht.

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Die ermäßigten Sozialbeiträge für Studentenarbeit sind eine gesetzlich geregelte Ausnahme. Das heißt, dass du dich nicht über die Regeln hinwegsetzt.

Immer noch nicht überzeugt? Du kannst es im Königlichen Erlass (KE) nachlesen.

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KE vom 23.Dezember über den Sozialbeitrag, den Jobstudenten zahlen müssen, auf der Website des Belgischen Staatsblatts (auf Französisch) (neues Fenster)

Deine Vorteile

Urlaub und Urlaubsgeld gibt es nur für Arbeitnehmer, die Sozialbeiträge in regulärer Höhe zahlen. Während der ersten 600 Stunden deines Studentenjobs zahlst du geringere Sozialbeiträge („Solidaritätsbeitrag“). Folglich hast du keinen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld.

Bei der Föderalbehörde

Für einige Bereiche im öffentlichen Dienst gilt eine andere Regelung. Weitere Informationen zu Praktika und Studentenjobs im öffentlichen Dienst findest du auf der Website von BOSA - FÖD Politik & Unterstützung (neues Fenster).

Du kannst Anspruch auf gesetzliche Feiertage (Weihnachten, Ostern, Nationalfeiertag…) haben. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Der Feiertag fällt in den Zeitraum deines Vertrags oder auf die Zeit danach.

Während des Jobs

Der Feiertag fällt in den Zeitraum deines Vertrags? Dann muss dein Arbeitgeber dich für diesen Tag bezahlen.

Feiertage nach dem Job

Fällt der Feiertag auf die Zeit nach deinem Job? Es kann sein, dass dein ehemaliger Arbeitgeber dir den Tag trotzdem ausbezahlen muss. Dies hängt von der Anzahl der Tage ab, die du gearbeitet hast.

  • Hast du weniger als 15 Tage gearbeitet? Dann muss dein Arbeitgeber dich für den Feiertag nicht bezahlen.
  • Hast du zwischen 15 Tagen und einem Monat gearbeitet und dies ohne Unterbrechung? Wenn ein Feiertag auf die 14 Tage nach Ende deines Vertrags oder deines Beschäftigungszeitraums fällt, so muss dein Arbeitgeber dir diesen Feiertag ausbezahlen.
  • Hast du ohne Unterbrechung über einen Zeitraum von länger als einem Monat gearbeitet? Dann muss dein Arbeitgeber alle Feiertage ausbezahlen, die auf die 30 Tage nach Ende deines Vertrags oder deines Beschäftigungszeitraums fallen.

Bei der Föderalbehörde

Für einige Bereiche im öffentlichen Dienst gilt eine andere Regelung. Weitere Informationen zu Praktika und Studentenjobs im öffentlichen Dienst findest du auf der Website von BOSA - FÖD Politik & Unterstützung (neues Fenster).

Im Prinzip stehen Ihnen als Student die gleichen Vorteilsleistungen zu wie regulären Beschäftigten. Arbeitgeber können allerdings beschließen, Essensgutscheine nur an festgelegte Belegschaftsgruppen auszugeben. Es kann sein, dass Mitarbeiter, die erst vor kurzer Zeit eingestellt wurden, keine Essensgutscheine erhalten.

Frag am besten bei deinem Arbeitgeber nach!

Das kommt darauf an.

Ein Arbeitgeber kann:

  • seinen Beschäftigten eine Kilometerpauschale für den Arbeitsweg zahlen;
  • seinen Beschäftigten für die beruflichen Fahrten mit ihrem Privatfahrzeug eine Kilometerpauschale zahlen;
  • sich an den Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln für seine Beschäftigten beteiligen.

Die entsprechenden Vereinbarungen sind im kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) zu finden. Erkundige dich bei deinem Arbeitgeber!

Im Prinzip solltest du als Student die gleichen Vergünstigungen erhalten wie ein normaler Arbeitnehmer.

Du musst keine Sozialbeiträge zahlen:

  • auf eine Kilometerpauschale bis zu 0,4265 Euro/km (gilt zwischen dem 1. April 2024 und dem 30. Juni 2024) für Fahrten mit deinem eigenen PKW;
  • auf die Erstattung deiner Kosten, wenn du öffentliche Verkehrsmittel benutzt.

Bist du unsicher, ob du in deiner Situation einen Anspruch auf den Zuschuss hast? Wende dich an die Regionaldirektionen für die Kontrolle der Sozialgesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung unter info.tsw@werk.belgie.be.

Mehr Infos

Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch) (neues Fenster)

Wahrscheinlich nicht. Ob du eine Jahresendprämie („13. Monat“) von deinem Arbeitgeber bekommst, hängt davon ab, was im kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) oder in deinem Vertrag festgelegt ist.

In der Regel musst du eine gewisse Zeit für deinen Arbeitgeber gearbeitet haben (z. B. sechs Monate), bevor du eine Jahresendprämie bekommst. Als Jobstudent arbeitest du normalerweise nicht lange genug bei einem Arbeitgeber.

Bekommst du trotzdem eine Prämie? Du hast Glück! Denk aber daran, dass auch von dieser Prämie, wie von deinem regulären Gehalt, der Solidaritätsbeitrag abgezogen wird.