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Was ist ein Studentenjob?

Ein Studentenjob ist eine Form der Arbeit, bei der du als Student durch eine bestimmte Art von Vertrag geschützt bist: den Studentenvertrag. Dieser Vertrag hat eine begrenzte Laufzeit.

Jobstudent

Du kannst als Jobstudent zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten (du erhältst ein Stundenpaket vom Staat), wenn du:

  • Student bist;
  • alt genug bist;
  • nicht arbeitest, wenn du gerade eine Schulung absolvierst oder an anderen Veranstaltungen im Rahmen deines Studiums teilnehmen musst.

Bist du Studentin oder Student?

Für die Berechnung der Sozialbeiträge bist du Studentin oder Student, wenn:

  • du einen anerkannten Studiengang der Sekundarstufe, einer Hochschule oder Universität besuchst;
  • das Studium deine Haupttätigkeit ist und jede andere Tätigkeit eindeutig untergeordnet ist. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der nach der Arbeitszeit einen Bachelor-Abschluss nachholt, ist kein Student.

Du bist kein Student mehr, wenn:

  • du für mindestens 12 Monate einen Vertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen hast. Nach den 12 Monaten kannst du bei diesem Arbeitgeber keinen Studentenjob mehr ausüben. Von diesem Zeitpunkt an zahlen du und dein Arbeitgeber die normalen Sozialversicherungs-beiträge. Du kannst allerdings weiterhin bei einem anderen Arbeitgeber einen Job als Jobstudent annehmen.
  • du eine Abendschule oder eine andere Form der Ausbildung mit einem eingegrenzten Lehrplan besuchst.

Es ist nicht immer leicht, zu erkennen, ob das Studium deine Haupttätigkeit ist. Bist du dir über deine Situation im Unklaren? Dann wende dich an die Regionaldirektionen für die Kontrolle der Sozialgesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung unter info.tsw@werk.belgie.be.

Bist du alt genug?

Du kannst als Jobstudent anfangen zu arbeiten, sobald du:

  • 15 Jahre alt bist und die erste Klasse der Sekundarstufe abgeschlossen hast;
  • 16 Jahre alt bist.

Gehst du in Teilzeit zur Schule?

Wenn du in Teilzeit zur Schule gehst, kannst du nur als Jobstudent arbeiten, wenn du:

  • einen Studentenvertrag mit einem anderen Arbeitgeber abschließt als dem, bei dem du dein Betriebspraktikum absolvierst;
  • mit dem Arbeitgeber, bei dem du ein Praktikum absolvierst, einen Studentenvertrag für die Sommermonate abschließt, die außerhalb der Praktikumsvereinbarung liegen;
  • einen Studentenjob außerhalb der Zeiten deiner theoretischen oder praktischen Ausbildung ausüben;
  • kein Arbeitslosengeld oder Eingliederungszuschuss erhältst.

Mehr Infos

Studentenvertrag auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch) (neues Fenster)

Es gibt keine offizielle, gesetzliche Definition von „Jobstudent“ oder „Werkstudent“. Daher können wir die Verwirrung zwischen diesen beiden Begriffen leider nicht abschließend klären.

In der Regel bezeichnet der Begriff „Jobstudent“ einen Studenten, der sein Stundenpaket nutzt und somit reduzierte Sozialbeiträge zahlt (wir verwenden den Begriff „Jobstudent“ in diesem Sinne auch auf dieser Website).

Der Begriff „Werkstudent“ wird in mehr als einer Bedeutung verwendet:

  • In der Regel bezieht er sich auf einen Studenten, der an seinem Arbeitsplatz normale Sozialbeiträge zahlt. Diese normalen Beiträge zahlst du zum Beispiel, wenn du keinen Studentenvertrag abschließen kannst oder wenn dein Stundenpaket ausläuft.
  • Hochschulen und Universitäten verwenden den Begriff „Werkstudent“ für diejenigen Studenten, die gleichzeitig studieren und arbeiten. Für diese Studenten gibt es spezielle Studieneinrichtungen. Wenn du dich in dieser Beschreibung wiedererkennst, ist es wahrscheinlich, dass dein Hauptstatus nicht mehr „Student“ ist. Du kannst dann keinen Studentenvertrag abschließen und nicht zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten. Der Unterschied zwischen Jobstudent und Werkstudent, wie er in diesem Text beschrieben wird, ist typisch für das Niederländische.

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Nein, die Arbeit als Jobstudent ist das ganze Jahr über möglich. Du entscheidest, wann und wie lange du arbeitest.

Was auch immer du tust, achte darauf, dass du:

  • innerhalb deines Stundenpakets bleibst;
  • für den Unterricht oder andere Aktivitäten im Rahmen des Studiums zur Verfügung stehst, denn zu diesen Zeiten darfst du nicht als Jobstudent arbeiten.

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Ja, das darfst du. Du kannst bei einem Arbeitgeber bleiben oder auf Job-Hopping gehen. Das spielt keine Rolle, solange du innerhalb deines Stundenpakets bleibst.

Achte aber darauf, dass du immer eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber hast.

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Ja, du kannst auch nach deiner Rückkehr nach Belgien als Jobstudent arbeiten. Die Bedingung ist jedoch, dass das Studium weiterhin deine Haupttätigkeit ist.

Auf den Websites der regionalen Arbeitsverwaltungen findest du eine Fülle von Informationen: für Ostbelgien ist dies die Website des Arbeitsamts (neues Fenster), für Flandern ist es die VDAB-Website (auf Niederländisch) (neues Fenster), für die Region Brüssel-Hauptstadt die Actiris-Website (auf Französisch) (neues Fenster) und für Wallonien die Forem-Website (auf Französisch) (neues Fenster).

Mit den folgenden Tipps kommst du auch schon sehr weit:

  • Durchsuche die Jobdatenbank deiner Arbeitsverwaltung und Jobbörsen.
  • Gib deinen Lebenslauf über die Lebenslaufdatenbank deiner Arbeitsverwaltung oder über Jobbörsen an Arbeitgeber weiter.
  • Speichere deine Suchanfragen, damit du automatisch maßgeschneiderte Jobangebote in deine Mailbox erhältst.
  • Melde dich bei einer Zeitarbeitsfirma an.
  • Beziehe Familie, Freunde, Bekannte und Nachbarn mit ein.

Du suchst einen Studentenjob in Ostbelgien? Eine Liste der verfügbaren Studentenjobs findest du auf der Website von Jugendinfo (neues Fenster).

Viel Glück bei deiner Suche!

Dein Studentenvertrag

Ja, du musst einen schriftlichen befristeten Vertrag mit deinem Arbeitgeber abschließen. Du und dein Arbeitgeber müssen diesen Vertrag unterschreiben. Du solltest eine Kopie des Vertrags erhalten.

Ein Studentenvertrag ist sehr wichtig: Er gibt dir Gewissheit über deine Rechte und Pflichten.

Du kannst einen Studentenvertrag für maximal ein Jahr abschließen. Wenn du länger als ein Jahr für einen Arbeitgeber gearbeitet hast, gilt dein Vertrag als normaler Arbeitsvertrag. Du kannst danach auch keinen neuen Studentenvertrag mit diesem Arbeitgeber abschließen.

Der Vertrag muss eine ganze Reihe von Details enthalten.

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Die Vereinbarung muss unter anderem die folgenden Informationen enthalten

  • deine Identität;
  • eine kurze Stellenbeschreibung;
  • die Arbeitsstunden pro Tag und Woche;
  • das Anfangs- und Enddatum des Jobs;
  • die Arbeitszeiten;
  • die Vergütung (oder die Berechnungsgrundlage und -methode).

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Studentischer Arbeitsvertrag auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch) (neues Fenster)

Ja, das kannst du. Die ersten drei Tage gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit kannst du den Vertrag fristlos kündigen.

Wenn du den Vertrag jedoch nach der Probezeit kündigen willst, musst du eine Kündigungsfrist einhalten:

  • Läuft der Vertrags einen Monat oder weniger, beträgt die Kündigungsfrist 1 Tag.
  • Wenn du einen Vertrag mit einer Dauer von mehr als einem Monat abgeschlossen hast, beträgt die Kündigungsfrist 3 Tage.

Die Kündigung wird an dem Montag wirksam, der auf die Woche folgt, in der du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du den Vertrag beendest.

Mehr Infos

Studentischer Arbeitsvertrag auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch) (neues Fenster)

Ja, das kann er. Die ersten drei Tage gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit kann dein Arbeitgeber den Vertrag fristlos kündigen.

Wenn dein Arbeitgeber den Vertrag jedoch nach der Probezeit auflösen will, muss er eine Kündigungsfrist einhalten. Diese Frist hängt von der Dauer des Vertrages ab:

  • Läuft der Vertrags einen Monat oder weniger, beträgt die Kündigungsfrist 3 Tage.
  • Wenn du einen Vertrag mit einer Dauer von mehr als einem Monat abgeschlossen hast, beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage.

Die Kündigung wird an dem Montag wirksam, der auf die Woche folgt, in der dein Arbeitgeber dir mitteilt, dass er den Vertrag kündigt.

Mehr Infos

Studentischer Arbeitsvertrag auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch) (neues Fenster)

Die ersten 3 Arbeitstage gelten als Probezeit. Du kannst deinen Vertrag während dieser Zeit ohne Kündigung oder Entschädigung beenden. Dein Arbeitgeber kann dasselbe tun. Diese Regel gilt auch dann, wenn sie nicht in deinem Vertrag erwähnt ist.

Mehr Infos

Einheitsstatus: Die Abschaffung der Probezeitklausel auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch) (neues Fenster)

Herzlichen Glückwunsch! Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten. Ein Arbeitgeber sollte dir nicht erlauben, einen Ferienjob anzunehmen, der als „billige Probezeit“ dient.

Wenn es einen klaren Unterschied zwischen deinem Studentenjob und deinem Job danach als regulärer Arbeitnehmer gibt, ist das natürlich kein Problem. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du eine völlig andere Tätigkeit ausübst oder wenn du erst einige Zeit nach deinem Ferienjob als regulärer Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber anfängst.

Befindest du dich in dieser Situation und bist dir nicht sicher, ob eine ausreichende Unterscheidung vorliegt? Dann wende dich an das Kontaktzentrum der Sozialrechtlichen Aufsichtsbehörde unter info.tsw@werk.belgie.be.

Eine Gewerkschaft verteidigt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber. Hast du das Gefühl, dass dein Arbeitgeber deine Rechte nicht respektiert? Dann kannst du dich an eine Gewerkschaft wenden.

In Belgien gibt es drei Gewerkschaften. In alphabetischer Reihenfolge sind dies:

Wenn du dich an eine Gewerkschaft wenden willst, musst du Mitglied werden. Du kannst deine Gewerkschaft frei wählen. Als Jobstudentin oder Jobstudent ist deine Mitgliedschaft in den meisten Fällen kostenlos. Überprüfe die Bedingungen auf den Websites der einzelnen Gewerkschaften.