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Ich mache bald meinen Abschluss. Darf ich trotzdem einen Studentenjob ausüben?
Im Prinzip nein, ein Studentenjob ist für Studenten reserviert! Aber es gibt eine Ausnahme. Wenn du deinen Abschluss im Juni machst, kannst du während der Sommerferien trotzdem einen Studentenjob annehmen. Das ist bis zum 30. September desselben Jahres erlaubt.
Wenn du nicht sofort einen Job in Aussicht hast, ist es wichtig, dich so schnell wie möglich beim VDAB (wenn du in Flandern wohnst), bei Actiris (wenn du in Brüssel wohnst), bei Forem (wenn du in der Wallonie wohnst) oder beim Arbeitsamt (wenn du in Ostbelgien wohnst) als arbeitssuchend zu melden.
Erst wenn du dich anmeldest, beginnt die „berufliche Eingliederungszeit“ zu zählen. Das ist der Zeitraum von 12 Monaten, den du überbrücken musst, bevor du Arbeitslosengeld erhältst. Je länger du also mit der Anmeldung wartest, desto länger musst du auf eine mögliche Leistung warten.
Mehr Infos
- Anmeldung als Arbeitsuchender auf der Website des Arbeitsamtes (neues Fenster)
- Anmeldung als Arbeitssuchender auf der VDAB-Website (neues Fenster)
- Anmeldung als Arbeitssuchender auf der Actiris-Website (auf Französisch) (neues Fenster)
- Anmeldung als Arbeitsuchender auf der Forem-Website (auf Französisch) (neues Fenster)
Du hast erst dann Anspruch auf Arbeitslosengeld („Eingliederungszulage“), wenn deine berufliche Eingliederungszeit beendet ist. Diese dauert 12 Monate und beginnt, sobald du dich beim VDAB (Flandern), Actiris (Brüssel), Forem (Wallonie) oder dem Arbeitsamt (Ostbelgien) gemeldet hast. Studentenjobs, die du in den Monaten August und September nach Beendigung deines Studiums ausführst, werden auf diese berufliche Eingliederungszeit angerechnet.
Am Ende der beruflichen Eingliederungszeit meldest du dich bei einer Zahlungsstelle an, also bei einer Gewerkschaft oder bei der Hilfszahlstelle für Arbeitslosengeld. Sie werden die Leistung für dich beim Arbeitsamt beantragen.
Mehr Infos
- Registrierung als Arbeitsuchender auf der Website des Arbeitsamtes (neues Fenster)
- Zahlstellen (Gewerkschaften und Hilfskassen) auf der LAAB-Website (neues Fenster)
- Registrierung als Arbeitssuchender auf der VDAB-Website (auf Niederländisch) (neues Fenster)
- Registrierung als Arbeitsuchende/r auf der Actiris-Website (auf Französisch) (neues Fenster)
- Registrierung als Arbeitsuchende/r auf der Forem-Website (auf Französisch) (neues Fenster)
Eine gute Anlaufstelle für deine Arbeitssuche ist das Arbeitsamt der Region, in der du wohnst.
Für Flandern ist dies der VDAB, für Brüssel Actiris, für die Wallonie Forem und für Ostbelgien das Arbeitsamt.
Zusätzlich zu den Stellenangeboten bieten diese Dienste auch Beratung und Schulungen an, damit du besser gewappnet in den Arbeitsmarkt einsteigen kannst. Auf den entsprechenden Websites findest du viele praktische Tipps.
Du kannst auch nach einem Job suchen über:
- Websites von Unternehmen und Organisationen, die dich interessieren;
- dein eigenes Netzwerk (Familie, Freunde, Bekannte);
- soziale Medien;
- Jobmessen;
- Arbeitsagenturen;
- Auswahlbüros.
Mehr Infos
Du hast ein Stellenangebot entdeckt, das dir gefällt und du glaubst, dass du dafür geeignet bist. Es ist Zeit, aktiv zu werden. Lies die Tipps und Hinweise zur Bewerbung auf den Websites der Arbeitsämter.
Mehr Infos
- Mehr über die Bewerbung auf der Website des Arbeitsamtes (neues Fenster)
- Mehr über die Bewerbung auf der VDAB-Website (auf Niederländisch) (neues Fenster)
- Mehr über die Bewerbung auf der Actiris-Website (auf Französisch) (neues Fenster)
- Mehr über die Bewerbung auf der Forem-Website (auf Französisch) (neues Fenster)
Als Arbeitnehmer hast du nur dann Anspruch auf Urlaub, wenn du im Vorjahr gearbeitet hast. Für ein Jahr Arbeit bekommst du vier Wochen Urlaub, für sechs Monate zwei Wochen und so weiter. Kurz gesagt: Urlaub muss man sich verdienen.
Wenn du gerade erst deinen Abschluss gemacht hast, hast du nicht die Möglichkeit, einen kompletten Urlaub anzusammeln. Deshalb gibt es das System des „Jugendurlaubs“. Um Anspruch auf diesen Urlaub zu haben, musst du während deines Abschlussjahres mindestens einen Monat lang gearbeitet haben. Im darauffolgenden Jahr kannst du diesen Jugendurlaub nutzen, um deine unvollständige Anzahl bezahlter Urlaubstage auf bis zu vier Wochen aufzustocken. Für diese Tage erhältst du einen Zuschuss von 65 % deines Verdienstes. Die Leistung ist auf eine bestimmte Höhe begrenzt. Hast du Anspruch auf Jugendurlaub? Lies die Bedingungen über den Jugendurlaub auf der Website des LfA (neues Fenster). Dort kannst du deinen Jugendurlaub auch beantragen.
Mehr Infos
Sobald du 25 Jahre alt bist, musst du einer Krankenkasse beitreten. Ab diesem Alter bist du nicht mehr über die Krankenkasse deiner Eltern versichert.
Wenn du noch nicht 25 bist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Studierst du noch? Dann musst du gar nichts tun. Du bleibst einfach „zu Lasten“ deiner Eltern. Deine medizinische Versorgung ist durch ihre Mitgliedschaft in einer Krankenkasse abgedeckt.
- Arbeitest du als Jobstudent? Du musst nichts tun, solange dein Einkommen und die Anzahl deiner Arbeitsstunden innerhalb bestimmter Grenzen liegen.
- Arbeitest du als Angestellter und dein Arbeitgeber zahlt Sozialbeiträge für dich? Tritt einer Krankenkasse deiner Wahl bei, wenn dein Bruttogehalt eine bestimmte Grenze überschreitet. Jede Krankenkasse hat dafür bestimmte Bedingungen. Informiere dich, bevor du deine Wahl triffst.
- Bekommst du Arbeitslosengeld? Werde Mitglied bei der Krankenkasse deiner Wahl.
Warum brauchst du eine Krankenkasse?
Krankenkassen (Mutualitäten) kümmern sich in Belgien um die Zahlung von:
- Zuschüssen zu den Kosten für die medizinische Versorgung
- Leistungen bei Mutterschaft
- Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität
Welche Krankenkasse wählst du?
Du kannst zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen. Eine Übersicht über die Krankenkassen findest du auf der Website des LIKIV (auf Französisch) (neues Fenster).
Krankenkassen sind private Organisationen. Wenn du dich lieber an eine staatliche Organisation wendest, kannst du der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (auf Französisch) (neues Fenster) beitreten.
Mit der Zeit vergisst du viele Details über deine berufliche Laufbahn, denn es ist gut möglich, dass du in den folgenden Jahren mehr als einen Job ausprobieren wirst. Vielleicht wirst du auch nicht nur als Angestellter arbeiten, sondern als Selbstständiger oder Beamter.
Es ist wichtig, einen Nachweis darüber zu haben, wann genau du wo gearbeitet hast, beispielsweise um deinen Lebenslauf zu erstellen oder um deinem neuen Arbeitgeber zu beweisen, dass du über viele Jahre nützlicher Erfahrung verfügst. Vielleicht auch um nachzuweisen, dass du genug gearbeitet hast, um einen Zeitkredit zu erhalten.
Eine Adresse: mycareer.be. Das ist ein Onlinedienst der föderalen Regierung, auf dem du alle deine Jobs finden kannst. Du kannst nicht nur sehen, wann du wo gearbeitet hast, sondern sogar, wie viel du jedes Mal verdient hast. Die Daten werden automatisch aus den belgischen Datenbanken der Sozialen Sicherheit ergänzt. Das macht mycareer.be zur zuverlässigsten Gedächtnisstütze, die du dir vorstellen kannst!
Du meldest dich über CSAM an. Das ist ein sicheres Zugangsverwaltungssystem. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich einzuloggen.