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Stundenpaket und Auswirkungen
Du hast nicht die belgische Staatsangehörigkeit, möchtest aber in Belgien als Jobstudent arbeiten? Lies die Rubrik Für ausländische Studente
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Dein Stundenpaket
Als Studentin oder Student bekommst du vom Staat jedes Jahr ein Stundenpaket.
Während dieser Stunden zahlst du geringere Sozialbeiträge als ein normaler Arbeitnehmer.
Dieses Paket beläuft sich für 2024 auf 600 Stunden.
Mit dem Onlinedienst My Student@work oder der App Student@work (im App Store oder Play Store) kannst du überprüfen, wie viele Stunden du von diesem Paket noch übrighast.
Mehr zu arbeiten ist erlaubt, aber dann sind die Sozialbeiträge höher.
Achtung: Arbeitest du als Student im soziokulturellen oder sportlichen Sektor nach der Regelung für Vereinsarbeit? Dann achte darauf, dass du nicht mehr als 190 Stunden pro Jahr in diesem System arbeitest und achte auch auf die Grenzwerte pro Quartal und Sektor. Hast du bereits zu viele Stunden Vereinsarbeit geleistet, wenn du anfängst, als Student zu arbeiten, werden die zusätzlichen Stunden von deinen Studentenstunden abgezogen. Mehr dazu erfährst du auf der Seite Wer darf Vereinsarbeit leisten und welche Tätigkeiten sind zulässig? auf der Website Vereinsarbeit (neues Fenster).
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Nein. In Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du entscheiden, ob du die dir zustehenden 600 Stunden nutzen möchtest oder nicht. Dein Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, einen Studentenvertrag oder eine Vereinbarung mit dir abzuschließen.
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Ja, du darfst mehr als die 600 Stunden arbeiten, die du von der Regierung bekommst.
Über die 600 Stunden hinaus zahlst du dann die regulären Sozialbeiträge.
Achtung: Auch wenn du 600 Stunden gearbeitet hast, giltst du noch als Student und musst einen Studentenvertrag oder eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber abschließen.
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Solange das Studium deine Haupttätigkeit ist, bekommst du ein weiteres Stundenpaket.
Für 2024 umfasst das Paket 600 Stunden; die Anzahl der Stunden für das kommende Jahr steht noch nicht fest.
In jedem Kalenderjahr kannst du mit deinem Stundenpaket zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten. Dein Paket wird also immer ab dem 1. Januar gezählt.
Hast du im vergangenen Jahr mehr Stunden gearbeitet? Auch dann erhältst du im neuen Jahr wieder ein volles Stundenpaket.
Achtung: Wenn du ein ganzes Jahr lang ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt warst, kannst du im folgenden Jahr keinen Studentenvertrag mehr mit diesem Arbeitgeber abschließen. Du kannst jedoch mit einem regulären Arbeitsvertrag zu ihm zurückkehren. In diesem Fall zahlen du und dein Arbeitgeber die normalen Sozialbeiträge. Mit einem anderen Arbeitgeber kannst du weiterhin einen Studentenvertrag abschließen.
Hast du noch Stunden aus dem letzten Jahr übrig? Auch in diesem Fall beginnst du das neue Jahr mit einem neuen Stundenpaket. Leider kannst du keine Stunden auf das nächste Jahr übertragen.
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Wenn du Gelegenheitsarbeit im Gastgewerbe leistest, kannst du 50 Tage lang zu begünstigten Bedingungen arbeiten. Während dieser 50 Tage werden die Sozialbeiträge nicht auf der Grundlage deines tatsächlichen Verdienstes berechnet, sondern auf der Grundlage eines festen, niedrigen, fiktiven Betrags (einer „Pauschale“). Im Onlinedienst Horeca@work (neues Fenster) siehst du, wie viele Tage von deinen 50 Tagen noch übrig sind.
Gelegenheitsarbeit bedeutet, dass du mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung für maximal zwei aufeinanderfolgende Tage triffst
Student im Gastgewerbe (Horeca)?
Wenn du als Student im Gastgewerbe zu arbeiten beginnst, kannst du (in Absprache mit deinem Arbeitgeber) wählen, welches System du anwendest: die 600 Studentenstunden oder deine 50 Tage Gelegenheitsarbeit oder eine Kombination aus beiden Systemen.
Die zwei Systeme im Vergleich:
Du wählst das System für Jobstudenten:
- Du zahlst reduzierte Sozialbeiträge auf dein normales Arbeitsentgelt.
- Du darfst 600 Stunden arbeiten.
- Du verfolgst deine Stunden mit dem Stundenzähler des Onlinedienstes
- My Student@work oder der App Student@work (im App Store oder Play Store).
- Du schließt einen Studentenvertrag mit deinem Arbeitgeber ab.
Du entscheidest dich für das System der Gelegenheitsarbeit:
- Du zahlst normale Sozialbeiträge auf einen festen, niedrigen, fiktiven Verdienst.
- Du darfst 50 Tage arbeiten.
- Du verfolgst deine Tage mit dem Tageszähler von Horeca@work.
- Du schließt einen Studentenvertrag mit deinem Arbeitgeber ab.
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Ja, du darfst deine 600 Stunden Studentenarbeit mit maximal 190 Stunden Vereinsarbeit pro Jahr kombinieren. Du musst auch die Grenzen pro Quartal und Sektor beachten. Wer darf Vereinsarbeit leisten und welche Tätigkeiten sind zulässig? auf der Website Vereinsarbeit (neues Fenster).
Achtung: Wenn du mehr als 190 Stunden arbeitest, werden die zusätzlichen Stunden von deinem 600-Stundenpaket abgezogen.
Hast du sowohl die 190 als auch die 600 Stunden aufgebraucht? Dann zahlst du für jede zusätzliche Stunde, die du arbeitest, keine reduzierten, sondern normale Sozialbeiträge.
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„Vereinsarbeit“ ist eine Sonderregelung für Tätigkeiten im Sport- und soziokulturellen Sektor. Auf die Arbeit, die du in diesen Bereichen leistest, musst du keine Sozialbeiträge zahlen. Für Studenten beträgt das Limit 190 Stunden/Jahr.
Achtung: Im System der Vereinsarbeit gibt es auch Begrenzungen für die Anzahl der Stunden, die du pro Quartal und Sektor arbeiten darfst. Weitere Informationen dazu findest du auf der Seite Wer darf Vereinsarbeit leisten und welche Tätigkeiten sind zulässig? auf der Website für Vereinsarbeit (neues Fenster).
Kindergeld und Steuern
Wenn du jünger als 18 Jahre bist, hast du immer Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, wie viel du arbeitest. Ab 18 Jahre hängt die Anzahl der Stunden, die du pro Kalenderjahr arbeiten darfst, ohne dein Kindergeld zu verlieren, von deinem Wohnort ab:
- Wenn du in der Wallonie wohnst, darfst du 600 Stunden pro Jahr zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten. Zusätzlich zu diesen 600 Stunden darfst du noch 240 Stunden pro Quartal arbeiten. Für die zusätzlichen Stunden bezahlst du allerdings die regulären Sozialbeiträge. Die Stunden eines Pflichtpraktikums zur Erlangung eines Diploms werden nicht berücksichtigt. Es zählen nur die tatsächlich gearbeiteten Tage (und nicht z. B. bezahlte Feiertage).
- Wenn du in Ostbelgien wohnst, gibt keine Höchstgrenze für die Anzahl der Stunden, die du mit einem Studentenvertrag pro Jahr arbeitest. Nur für die ersten 600 Stunden zahlst du reduzierte Sozialbeiträge. Wenn du nicht mit einem Studentenvertrag, sondern mit einem normalen Vertrag arbeitest oder selbstständig bist, darfst du nicht mehr als 175 Stunden pro Quartal arbeiten.
- Wenn du in Flandern wohnst, darfst du 600 Stunden im Jahr zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten. Zusätzlich zu diesen 600 Stunden darfst du 80 Stunden pro Monat arbeiten. Für die zusätzlichen Stunden zahlst du allerdings die normalen Sozialbeiträge.
- Wenn du in der Region Brüssel-Hauptstadt wohnst, darfst du 240 Stunden pro Quartal arbeiten. Diese Regelung gilt nicht im Juli, August und September, wenn du dein Studium nach den Sommerferien fortsetzt. Es zählen alle Arbeitsstunden, auch die, die du mit einem regulären Arbeitsvertrag leistest. Arbeitsstunden im Rahmen eines Praktikums zur Erlangung eines Diploms oder im Rahmen eines berufsbegleitenden Ausbildungsprogramms/eines unternehmerischen Ausbildungsprogramms zählen nicht. Pro Jahr darfst du 600 Stunden zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten.
Achtung: Wenn du mehr Stunden arbeitest als die erlaubte Anzahl, kannst du dein Kindergeld verlieren!
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Wenn du mehr verdienst als den maximal zulässigen Betrag, müssen deine Eltern mehr Steuern zahlen. Du wirst dann steuerlich nicht mehr als „zu Lasten“ deiner Eltern betrachtet, wodurch diese zusätzliche Steuern zahlen müssen. Dieser Höchstbetrag ändert sich jedes Jahr. Im Jahr 2024 beträgt er 12.422,50 €. Das ist ein Bruttobetrag nach Abzug der Sozialbeiträge.
Achtung: Dieser Bruttobetrag gilt nur, wenn du:- keine anderen Einkommensquellen hast, als den Verdienst aus Studentenarbeit. Weitere Informationen zu den Nettoexistensmitteln findest du auf der Website des FÖD Finanzen (neues Fenster);
- keine tatsächlichen Berufskosten in deiner Steuererklärung angibst (die Steuerbehörden berechnen dann einen Pauschalbetrag).
Befindest du dich in einer anderen Situation? Oder hast du noch Fragen? Melde dich beim FÖD Finanzen über das Kontaktformular des FÖD Finanzen (neues Fenster).
Wenn du nicht mehr verdienst als den maximal zulässigen Betrag, musst du keine Steuern zahlen. Der Höchstbetrag ändert sich jedes Jahr. 2024 beträgt er 15.100,00 €.
Dies ist der Bruttobetrag nach Abzug der Sozialbeiträge.
Achtung, dieser Betrag gilt nur, wenn du:
- keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hast, als den Verdienst aus Studentenarbeit. Weitere Informationen zu den Nettoexistensmitteln findest du auf der Website des FÖD Finanzen (neues Fenster) ;
- keine tatsächlichen Berufskosten in deiner Steuererklärung angibst (die Steuerbehörden berechnen dann einen Pauschalbetrag).
Bist du in einer anderen Situation? Oder hast du noch Fragen? Kontaktiere den FÖD Finanzen über das Kontaktformular des FÖD Finanzen (neues Fenster).
Ja, die Abgabe einer Steuererklärung ist obligatorisch, auch für Studenten und selbst wenn deine Einnahmen weit unter dem Betrag liegen, ab dem sie besteuert werden.
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Ja, das ist möglich. Deine Steuererklärung kannst du online über die Website MyMinfin (Tax-on-web) (neues Fenster) erstellen. Deine Steuerberechnung (Steuerbescheid) erhältst du digital, wenn du deine eBox auf der Website myeBox (neues Fenster) aktiviert hast.