Chatte mit einem Mitarbeiter
Werktags von 9.00 bis 16.30 Uhr
Kontaktiere uns
- Tel : 02 509 59 59
Onlinedienst My Student@work und App Student@work
Als Student erhältst du von der Regierung ein bestimmtes Stundenpaket pro Kalenderjahr. Während dieser Stunden arbeitest du zu reduzierten Sozialbeiträgen.
Zur Erfassung dieser Stunden gibt es den Onlinedienst My Student@work und die App Student@work (im App Store oder Play Store).
Mit diesem Onlinedienst und der App:
- siehst du, wie viele Stunden du noch von deinem Stundenpaket übrighast, das sind deine verbleibenden Stunden;
- kannst du eine Bescheinigung für deinen Arbeitgeber downloaden. Damit kannst du deinem Arbeitgeber zeigen, wie viele Stunden er dich noch zu reduzierten Sozialbeiträgen beschäftigen kann.
Wenn du den Onlinedienst My Student@work auf deinem PC nutzt, erhältst du zusätzliche Details, wie beispielsweise eine Übersicht über alle deine Studentenjobs mit einem Studentenvertrag, die Namen deiner Arbeitgeber usw
Sich anmelden
Die Anmeldung bei einem Onlinedienst der Behörden erfolgt über CSAM, das gilt auch für My Student@work. CSAM ist ein sicheres Zugangsverwaltungssystem. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich anzumelden:
- Mit einem elektronischen Personalausweis (eID) und einem eID-Kartenlesegerät: Weitere Informationen findest du auf der Seite eID-Kartenlesegerät auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit itsme®: Weitere Informationen findest du auf der Seite Wie kann ich itsme® für die Anmeldung bei den Onlinediensten der Behörden nutzen? auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit einem Sicherheitscode per E-Mail: Mehr Informationen findest du auf der Seite Sicherheitscode per E-Mail auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit einem Sicherheitscode über eine mobile App: Mehr Informationen auf der Seite Sicherheitscode mittels mobiler App auf der BOSA-Website (neues Fenster).
- Mit einer auf europäischer Ebene anerkannten elektronischen Identifizierung: Mehr Informationen auf der Seite Electronic Identification And Trust Services (eIDAS) auf der BOSA-Webseite (neues Fenster).
Auch für die App Student@work kannst du dich auf diese Weise anmelden. Der größte Vorteil der App ist, dass du dich nur einmal anmelden musst, um zwei Monate lang Zugriff auf deine Daten zu haben. Mit jedem neuen Abruf kommen weitere zwei Monate hinzu.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Deine Identität wurde schon registriert: Du kannst deinen digitalen Schlüssel in einer örtlichen Meldestelle (.pdf-neues Fenster) abholen. Kontaktiere den Bevölkerungsdienst für einen Termin.
Deine Identität wurde noch nicht registriert: Alle Informationen zur Online-Beantragung und Aktivierung eines digitalen Schlüssels findest du in der Anleitung auf der Website von BelgianID. Du musst vier Schritte durchlaufen:
- Du vereinbarst einen Termin für ein Videointerview.
- Du bestätigst deinen Termin.
- Du nimmst an dem Videointerview teil.
- Du aktivierst deinen digitalen Schlüssel.
Bist du dir nicht sicher, ob deine Identität bereits registriert ist? Schicke uns deinen Namen und dein Geburtsdatum über das Kontaktformular. Wir werden das für dich überprüfen.
Deine Stunden checken
Sobald du eingeloggt bist, bekommst du Zugriff auf die Startseite, auf der du deine verbleibende Stundenanzahl ablesen kannst.
Möchtest du alle Details sehen? Nutze den Onlinedienst My Student@work auf deinem PC
Die Kalenderansicht von My Student@work (nur auf deinem PC sichtbar) zeigt an, an welchen Tagen du für einen Arbeitgeber gearbeitet hast oder arbeiten wirst. Fahre mit der Maus über ein Datum und die Namen deiner Arbeitgeber werden angezeigt. Du siehst die Daten für das aktuelle, das vorherige und das nächste Jahr.
Hinweis: Die im Kalender angegebenen Tage entsprechen nicht immer dem, was mit deinem Arbeitgeber vereinbart wurde. Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber plant, dich im Monat Juli für 30 Stunden zu beschäftigen, weiß aber noch nicht genau wann. Er reserviert daher den gesamten Monat Juli und gibt die vereinbarte Stundenzahl (30) an. Nur diese 30 Stunden werden auf dein Stundenpaket angerechnet, nicht der gesamte Zeitraum.
In der Detailansicht von My Student@work (nur auf deinem PC sichtbar) kannst du die Anzahl der geplanten Stunden und die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden pro Arbeitgeber sehen. Du findest dort auch eine Übersicht über die Studentenverträge, die du abgeschlossen hast
Nein, du musst selbst nichts tun.
Der Arbeitgeber, mit dem du einen Studentenvertrag abschließt, gibt die Anzahl der Stunden, die er dich beschäftigen möchte, elektronisch an das LSS weiter. Diese Stunden werden automatisch von deiner Gesamtzahl abgezogen.
Wenn du länger oder kürzer arbeitest als vereinbart, kann dein Arbeitgeber die aktualisierten Daten an das LSS weiterleiten, so dass deine verbleibenden Stunden angepasst werden. Aber beachte folgendes: Ein Arbeitgeber muss dies nicht tun. Es ist daher möglich, dass deine verbleibenden Stunden nicht mehr auf dem neuesten Stand ist.
Dafür kann es mehrere Gründe geben:
- Geplante Stunden werden ebenfalls berechnet. Dein Arbeitgeber meldet deine Stunden, sobald du einen Vertrag unterschreibst. Diese Stunden werden sofort von deinen verbleibenden Stunden abgezogen, auch wenn du zu diesem Zeitpunkt noch keine einzige Stunde gearbeitet hast.
- Du hast einen Studentenvertrag unterzeichnet aber dein Arbeitgeber hat deine Stunden (noch) nicht an das LSS weitergeleitet.
- Dein Arbeitgeber hat deine Stunden falsch an das LSS gemeldet.
- Du hast länger oder kürzer gearbeitet als erwartet und dein Arbeitgeber hat (noch) kein Update an das LSS gemeldet.
Sind die nicht aktualisierten Stunden ein Problem, zum Beispiel weil du für einen anderen Studentenjob zu wenig Stunden hast? Wende dich an deinen Arbeitgeber. Er kann das Problem schnell und einfach beheben, indem er die Dimona anpasst.
Hattest du mehrere Arbeitgeber und weißt nicht, wo das Problem liegt? Sieh auf deinem PC in der Detailansicht des Onlinedienstes My Student@work nach. Dort kannst du sehen, um welchen Arbeitgeber und welche Stunden es sich handelt. Was ist, wenn ein Arbeitgeber sich querstellt? Dann kontaktiere uns über unser Kontaktformular. Wir werden mit dir und dem Arbeitgeber gemeinsam eine Lösung suchen.
Eine Bescheinigung downloaden
Wenn du dich für einen Studentenjob bewirbst oder einen Studentenvertrag unterschreibst, kann dein Arbeitgeber dich bitten, eine Student@work-Bescheinigung vorzulegen.
Die Bescheinigung gibt an, wie viele von den 600 Stunden, die du zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten darfst, noch übrig ist. So kann ein Arbeitgeber auf einen Blick sehen, wie lange er dich noch zu reduzierten Sozialbeiträgen beschäftigen kann.
Du gehst in folgenden Schritten vor:
- Melde dich an. (Wie melde ich mich an?)
- Wähle das Jahr, für das du eine Bescheinigung downloaden möchtest. Du kannst eine Bescheinigung für das vorherige und das nächste Jahr downloaden. Für das nächste Jahr
- Klick auf „Eine Bescheinigung downloaden“. Du erhältst die Bescheinigung in Form einer PDF-Datei als Download. Die Bescheinigung enthält einen Zugangscode und die Anzahl der verbleibenden Stunden.
geht das erst im Dezember. Willst du beispielsweise für 2025 eine Bescheinigung downloaden, geht das erst im Dezember 2024. - Gib den Zugangscode aus deiner Bescheinigung an deinen Arbeitgeber weiter. Du kannst den Code per Post schicken, ausdrucken oder in deinen Lebenslauf einfügen. Mit dem Zugangscode kann sich der Arbeitgeber nun bei My Student@work anmelden und deine verbleibenden Stunden einsehen.
Wichtig zu wissen:
- Du kannst so viele Bescheinigungen downloaden, wie du möchtest.
- Neuer Monat = neuer Code: Wenn ein neuer Monat beginnt, erstellt My Student@work automatisch einen neuen Zugangscode.
- Der Zugangscode ist zeitlich begrenzt gültig. Er gibt dem Arbeitgeber drei Monate lang die Möglichkeit, deine verbleibenden Stunden einzusehen.
- Der Arbeitgeber sieht nur die Anzahl der verbleibenden Stunden. Detaillierte Daten, wie z.B. die Jobs, die du bereits erledigt hast oder noch erledigen möchtest, bleiben dem Arbeitgeber verborgen.
- Du kannst eine Bescheinigung für das laufende und das nächste Jahr downloaden.
Eine Bescheinigung ist nicht zwingend erforderlich. Dein Arbeitgeber kann dich auch ohne Bescheinigung einstellen, obwohl die Bescheinigung ihm einen klareren Überblick über deine Situation verschafft.
Probleme mit dem Anmelden? Dann lies „Wie melde ich mich an?“
Es funktioniert immer noch nicht? Wende dich in diesem Fall an uns. Wir werden nach der besten Lösung für dich suchen.
Dann kannst du selbst keine Bescheinigung downloaden.
Wir können dir jedoch eine Bescheinigung ausstellen. Du musst allerdings erst nachweisen, dass du für die Arbeit als Jobstudent in Frage kommst. Bitte kontaktiere uns dazu.
Jede Bescheinigung, die du erstellst, wird automatisch an deine eBox gesendet. Deine eBox ist ein gesicherter elektronischer Briefkasten. Hier kannst du alle digitalen Dokumente der öffentlichen Dienste sicher empfangen, aufbewahren und verwalten. Du musst deine persönliche eBox über das Portal my eBox (neues Fenster) aktivieren.
Deine Bescheinigung bleibt dort zwei Monate lang gespeichert. Außerdem kannst du Bescheinigungen, die du nicht mehr benötigst, archivieren.
Du musst keine Bescheinigung vorlegen, wenn du für eine Zeitarbeitsfirma arbeitest. Die Zeitarbeitsfirma kann deine verbleibenden Stunden direkt überprüfen. Dazu musst du ihr bei der Vertragsunterzeichnung dein schriftliches Einverständnis geben.
Einzelheiten zu deinen Studentenjobs
- deine Stundenzahl für das vorherige, das aktuelle und das nächste Kalenderjahr;
- deine verbleibenden Stunden;
- die Schaltfläche, um eine Bescheinigung für einen Arbeitgeber downzuloaden;
- die Namen der Arbeitgeber, mit denen du einen Studentenvertrag abgeschlossen hast;
- die Anzahl der geplanten Stunden pro Arbeitgeber, wobei zwischen deinen bereits geleisteten und noch zu leistenden Stunden unterschieden wird;
- dein Bruttogehalt in den letzten Quartalen;
- wie die Anzahl der verbleibenden Stunden berechnet wird.
Deine Daten
Nur du selbst.
Dein Arbeitgeber kann sie nur sehen, wenn du ihm einen Zugangscode zur Verfügung stellst. Mit diesem Code kann er drei Monate lang die Anzahl deiner verbleibenden Stunden einsehen.
Alle anderen Daten, z. B. die anderen Arbeitgeber, für die du gearbeitet hast, kann er nicht einsehen.
Der Schutz deiner personenbezogenen Daten ist für das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) sehr wichtig. Die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten erfolgt daher in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) oder – auf Englisch - General Data Protection Regulation (GDPR)
Nimm in diesem Fall über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf. Wir werden den Fehler so schnell wie möglich beheben.